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(...) Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Zugleich ist rechtlich klargestellt, dass der Patientenwille, wie er etwa über eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Versorgungssplanung ausgedrückt ist, zu beachten ist, auch wenn dies die Ablehnung oder Beschränkung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet. (...)
(...) Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber damals den Fokus zu sehr auf den Lebensschutz gegenüber der Selbstbestimmung gerichtet. Man hatte laut Gesetzesbegründung die Befürchtung, eine gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids würde Druck auf alte und kranke Menschen ausüben, niemandem „zur Last zu fallen“. Oft wurde auch vor einem sog. (...)
(...) Gegen Deutschland hat die EU wegen der mangelnden Umsetzung der Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, wegen der Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Arzneimittelgesetz) und wegen der Nicht-Einhaltung der Vorschriften für Bauprodukte eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren verschärft. (...)
Sehr geehrter Herr Schönberger,