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  Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Belange der Rentnerinnen und Rentner ein. Zum 1. Juli wird das Bundeskabinett eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent beschließen. Dies ist das dritte Jahr in Folge mit einer Erhöhung von über vier Prozent.
Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.