
  Antwort ausstehend von Robert Habeck   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Bis jetzt ist von Ihnen kein entsprechendes Schreiben beim Landratsamt Würzburg eingegangen.


Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.

Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
