Werden Sie das Beratungsverbot bezüglich privaten PV Anlagen aufheben?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
Früher mussten Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen wie der VLH mit dem Erwerb einer Photovoltaik-Anlage zu einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin wechseln. Seit dem Steuerjahr 2022 ist es Lohnsteuerhilfevereinen aber erlaubt, die Einkommensteuererklärung für Mitglieder mit kleinen Solaranlagen zu erstellen. Das ist schön!
Nicht übernehmen darf ein Lohnsteuerhilfeverein die Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung.
Warum nicht? Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass auch dieses Beratungsverbot fällt!
Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, der dagegen spricht. Insbesondere, wenn man die Sprache, in der die Regeln des Finanzamtes erklärt werden, betrachtet.
Sie ist für "normale" Bürger nicht verstehbar.
Bitte sorgen Sie auch aktiv für die weitere Entbürokratisierung.
Viele lieben Dank
Volker L.