
Für Alleinerziehende und Kinder getrennt lebender Eltern möchte ich Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen, und die Jugendämter personell besser ausstatten, damit diese in allen Fällen in denen es nötig ist, Hilfe leisten können.
Für Alleinerziehende und Kinder getrennt lebender Eltern möchte ich Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen, und die Jugendämter personell besser ausstatten, damit diese in allen Fällen in denen es nötig ist, Hilfe leisten können.
Wir Grüne setzen uns für Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren ein, damit am Ende des Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht.
Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.
Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum wollen wir Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen.
Wir Grüne teilen die Forderung, dass die Beratungsangebote in familienrechtlichen Fragen deutlich stärker ausgebaut und unterstützt werden muss. Insbesondere die partnerschaftliche Betreuung soll dabei im Mittelpunkt stehen, um einvernehmliche Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden.
Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen.