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  Das BEG IV enthält viele sinnvolle Entlastungen, wie den Wegfall bürokratischer Meldepflichten für Hotels oder Vereinfachungen bei Steuerbescheiden. Leider wurden dabei auch Regelungen beschlossen, die aus unserer Sicht problematisch sind. Als Teil der Regierungskoalition mussten wir einen Kompromiss eingehen, aber wir haben versucht, das Schlimmste zu verhindern und die negativen Folgen zu minimieren.
Wir haben schon sehr früh im Verfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz IV darauf aufmerksam gemacht, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein Problem darstellt, insbesondere für die Aufklärung von Steuerbetrugsfällen wie Cum-Ex und Cum-Cum.
Es darf keinen Freifahrtschein für Milliardengeschäfte und kriminelle Machenschaften geben.
Derzeit ist ein großes kompetentes Team von Staatsanwälten mit den Ermittlungen betraut, das konsequent an der Aufdeckung der Cum-Ex Geschäfte arbeitet. Dies hat bereits zu Verurteilungen geführt.
Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.