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Wir müssen hier lebende Ausländer weiterhin prioritär in Arbeit bringen. Trotzdem bedarf es der Einwanderung von neuen Arbeitskräften aus dem Ausland.

Da es sich nicht um meine Aussage handelte, bitte ich Sie sich direkt entweder via Email an alexander.dobrindt@bundestag.de oder über Abgeordnetenwatch an Herrn Dobrindt zu wenden.

Grundsätzlich ist es schwierig, die Rechtslage von 1999 mit der von 2024 zu vergleichen.

Wir wollen deshalb allen erwerbsfähigen ukrainischen Flüchtlingen ein Arbeitsangebot machen. Wenn zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt werden, muss es Leistungskürzungen bis hin zum Leistungsentzug geben.

Da die "Massenzustrom-Richtlinie" erst 2001 nach dem Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien geschaffen wurde, galten damals noch ganz andere Regelungen.