Antwort 19.03.2024 von Astrid Rothe-Beinlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
um Ihnen eine kurze Antwort zu geben: Ich bin für ein Wahlrecht ab 14 Jahren.
um Ihnen eine kurze Antwort zu geben: Ich bin für ein Wahlrecht ab 14 Jahren.
Natürlich werden wir das Ergebnis der Bundestagswahl anerkennen, unabhängig vom angewandten Wahlrecht.
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung bevorzugt die Parteienlisten, indem Sie die Direktmandate schwächt.
Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.