Dem Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz habe ich in der namentlichen Abstimmung am 17.10.2024 nicht zugestimmt, da es nach Ansicht der Gesundheitspolitiker der Union kein Gesetz ist, das auch nur annähernd die im Krankenhausbereich bestehenden Probleme löst.
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Die flächendeckende Gesundheitsversorgung ist für uns ein zentrales Anliegen – gerade angesichts der sinkenden Zahl niedergelassener Ärzte.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Ich befürworte das neue Selbstbestimmungsgesetzt in großen Teilen. Kinder unter 14 Jahren sollten ihren Geschlechtseintrag meiner Meinung nach allerdings nicht ändern können.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
