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Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen).
Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle aber nicht geben. Dazu ist es zurzeit noch zu früh.
Das dafür zuständige Bundesinnenministerium hat diese Woche einen Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Beamt*innen des Bundes vorgelegt, der noch im parlamentarischen Verfahren beraten werden muss.
Um eine wirklich sichere rechtliche Basis für eine Nachzahlung zu haben, plädiere ich dafür, auf ein endgültiges Urteil aus Karlsruhe zu warten – auch wenn ich spätestens seit der jüngsten Entscheidung davon ausgehe, dass es deutlich im Sinne der Bediensteten ausgehen wird. Bis dahin muss die Landesregierung ihre Arbeit machen und eine vernünftige Neuaufstellung der Besoldungsstruktur auf den Weg bringen, damit eine solche Situation gar nicht erst wieder entsteht.