Antwort 19.12.2024 von Rolf Mützenich SPD
ich habe niemals angekündigt, nach der laufenden Legislaturperiode nicht wieder als Abgeordneter antreten zu wollen.
ich habe niemals angekündigt, nach der laufenden Legislaturperiode nicht wieder als Abgeordneter antreten zu wollen.
eine solche Überprüfung verletzt nach meiner Bewertung die Gewaltenteilung und greift in unverhältnismäßiger Weise in die Rechte frei gewählter Volksvertreter ein.
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen
Als ich vor mehr 10 Jahren in den Bundestag gewählt wurde, habe ich mich jedenfalls finanziell nicht verbessert.
Guten Tag, Herr W.,
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 5. September 2024.