Für uns gilt auch beim Gewässerschutz das Vorsorgeprinzip, deshalb wollen wir im Bergrecht Fracking und künftige Projekte zur Förderung von Erdöl und Erdgas ausschließen.
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Nein, wir lehnen das Fracking nicht ab.
Darüber hinaus müssen wir uns ohnehin perspektivisch von allen fossilen Energieträger verabschieden, um die wichtigen Klimaziele zu erreichen.
Daher setzen wir auf eine naturwissenschaftlich fundierte Energiepolitik, die auf Innovation, Wettbewerb und hohe gesellschaftliche Akzeptanz setzt. Klar ist: Umweltfragen müssen dabei genauso berücksichtigt und die Öffentlichkeit transparent beteiligt werden.
Sie haben völlig Recht, dass Verbrenner-Motoren eine enorme Belastung für unsere Umwelt darstellen.
Ergasförderung und Einsatz einer hydraulischen Bohrlochbehandlung (Fracking) ist im Bereich der konventionellen Erdgasförderung bei Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards vertretbar - zumal diese Technik seit ca. 60 Jahren ohne Schadensereignis im Einsatz befindet.