Antwort 21.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Besteht aber ein Zahlungsanspruch, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diesen Anspruch natürlich geltend machen und ggf. arbeitsgerichtlich durchsetzen.
Besteht aber ein Zahlungsanspruch, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diesen Anspruch natürlich geltend machen und ggf. arbeitsgerichtlich durchsetzen.
Den Vorschlag der CDU, das Recht auf Teilzeit einzuschränken, lehne ich entschieden ab. Ich setze mich für bessere Arbeitsbedingungen ein.
Dient die Teilzeitarbeit nur dem Ausbau der „Work-Life-Balance“ bei gleichzeitigem Bezug ergänzender und aufstockender Sozialleistungen, sollte im Sinne der Solidargemeinschaft gegengesteuert werden. Denn letztere darf nicht dafür in Anspruch genommen werden, individuelle Entscheidungen zur Arbeitszeitreduzierung aus Gründen der Work-Life-Balance finanziell abzusichern.