(...) Wäre ich anwesend gewesen, hätte mit "Ja" gestimmt. Als Geschäftsführer einer GmbH sind Ihnen die Gründe, die für die Anhebung der Mehrwertsteuer anzuführen sind, sicherlich geläufigt, so dass ich Ihre Frage mehr als rethorischen Protest verstehe. Die Gründe waren im wesentlichen die in der Vergangenheit angehäufte zu hohe Staatsverschuldung, die wiederholte Überschreitung des EU-Limits bei der Neuverschuldung bei Nichtanhebung der MWSteuer und die mangelnde Einigkeit innerhalb der großen Koalition, die Ausgaben so drastisch zu reduzieren, dass auf eine solche Anhebung verzichtet werden könnte. (...)
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(...) Die Familienpolitik hat es unter diesen Bedingungen nicht leicht: Sie kann einerseits nicht an der Wirklichkeit der Industriegesellschaft vorbeisehen, die sich eben von der Agrargesellschaft klar unterscheidet. Andererseits aber kann sie die Eltern nicht einfach aus ihrer Verantwortung für ihre Kinder entlassen. (...)
(...) Deshalb setze ich mich in meiner politischen Arbeit vor allem für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Wir helfen jungen Vätern vor allem durch bedarfsdeckende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote, unser Elterngeld und Initiativen für mehr Familienfreundlichkeit in Betrieben dabei, ihre Lebenswünsche zu verwirklichen. (...)
(...) Dennoch muss das Unterhaltsrecht aus diesen Veränderungen Konsequenzen ziehen. Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Unterhaltsrecht diesen Veränderungen anpassen will. Dieser Entwurf wird momentan im Rechtsausschuss beraten und soll demnächst in 2. (...)
(...) Seit dem 1. Januar 2004 gibt es keine generellen Zuzahlungsbefreiungen für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Denn die Versicherten sind für Ihre Gesundheit mitverantwortlich - so schreibt es das fünfte Sozialgesetzbuch vor. (...)
(...) Die von Ihnen beschriebenen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen " Ungereimtheiten" haben im wesentlichen Ihre Ursache im noch immer gültigen, aber einseitig und veraltet auf das männliche " Ernährermodell" zugeschnittene Ehegattensplitting, was nun in ein Anteilsverfahren und in ein Familiensplittingverfahren verändert wurde. Das verteilungspolitische Problem bleibt. (...)