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Frage von Rainer S. •

Frage an Petra Hinz von Rainer S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hinz,
aus der Presse ist zu entnehmen, dass das Ministerium Arbeit & Soziales einen Kombilohn für junge Langzeitarbeitslose unter 25 Jahre vorbereitet. Grundsätzlich halte ich es für vernünftig zu versuchen, junge Menschen eine Perspektive zu beschaffen. Was lehrt uns aber die Vergangenheit? Unterstützung - z.B. auch für ALG I Empfänger - ist als solche ja nicht neu. Gerne zahlte die BA in der Vergangenheit eine Zuschuss an den Arbeitgeber, wenn dieser eine Arbeitslosen beschäftigte. Das ist auch bei einem guten Bekannten geschehen, der sich die Anstellung sogar selbst gesucht hat. Nach Ablauf eines Jahres passierte das, was nicht unpopulär zu sein scheint. Der Betroffene hatte eine 12-Monatsvertrag, der nicht verlängert wurde. Ursprünglich war der Vertrag unbefristet, wurde aber in der Probezeit - vermutlich mit dem Subventionsgedanken im Hintergrund - innerhalb der Probezeit unter Druck über eine Änderungskündigung in einen befristeten Betrag gewandelt. Welche Antwort hat die Politik auf solche Methoden, die auch im Hinblick auf die neue Regelung nicht unmöglich zu sein scheinen. Man kann nach 1 Jahr einen MA ziehen lassen und durch einen neuen MA ersetzen. Die Bezuschussung beginnt von vorne.
Um dem vorzubeugen, dürften z.B. befristete Verträge gar nicht in den Genuss der Subvention kommen. Werden MA mit unbefristeten Verträgen vor Ablauf von beispielsweise 3 Jahren gekündigt, könnte man es so gestalten, dass das Unternehmen den Zuschuss zurück zahlen müsste, soweit die Kündigung nicht im persönlichen Verhalten des Mitarbeiters liegt.

Ich bin daran interessiert, wie die Lösung des Ministeriums für Arbeit & Soziales im Detail aussieht und wäre dankbar, über Sie eine qualifizierte Antwort zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stephan

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