(...) Eine Übergangsfrist war aus meiner Sicht nun erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht genügen. (...)
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(...) Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (rolf.muetzenich@bundestag.de) und Professor Karl Lauterbach (karl.lauterbach@bundestag.de), die Ihren Wohnort Köln für die SPD im Deutschen Bundestag vertreten. Dadurch ist eine möglichst große Bürgernähe gewährleistet. (...)
(...) aufgrund fehlender praktischer Alternativmethoden für eine Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration (...)
(...) Wirtschaftliche Gründe dürfen deshalb keine Begründung sein, tierschutzrechtliche Schmerzfreiheit „auszusetzen“. Die Beseitigung der rechtlichen Erlaubnis der betäubungsfreien Ferkelkastration kann und muss offensiv auch an den Großhandel gerichtet werden. Erst und nur dann ist auch hier mit einer sich ändernden Haltung gegenüber immunokastrierten- oder Ebermast-Schweinen zu rechnen. (...)
(...) Im parlamentarischen Willensbildungsprozess wurde jedoch deutlich, dass es derzeit keine brauchbare Alternative gibt, die die gegenwärtige Praxis flächendeckend in Deutschland ablösen könnte. Würde es jetzt nicht zu einer Fristverlängerung kommen, wäre zu befürchten, dass es in Deutschland zu massiven Strukturbrüchen bei den deutschen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern käme. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Als Gegner der betäubungslosen Kastration, habe ich mir im Vorfeld der Abstimmung zur Änderung des Tierschutzgesetzes sehr viele Gedanken zu diesem Thema gemacht und auch viele Gespräche mit Leuten, die betäubungslose Kastration rechtfertigen und Gegnern, denen das Tierwohl am Herzen liegt, geführt. Am Ende habe ich mich entschieden, der Änderung zuzustimmen, dies aber mit einer persönlichen Erklärung, gemeinsamen mit meinem Kollegen Dr. (...)