
Unser Ziel ist und war es das Cannabisgesetz rechtssicher zu gestalten.
Unser Ziel ist und war es das Cannabisgesetz rechtssicher zu gestalten.
Ich habe aus zahlreichen, öffentlich vertretenen Gründen gegen das Gesetz gestimmt
Nach meiner Überzeugung wird dieses Gesetz keine nennenswerten (positiven) Auswikungen auf die Bekämpfung bzw. Eindämmung der Organisierten Kriminalität entfalten
Wir als Ampel haben uns gemeinsam darauf verständigt das Gesetz zeitnah in der 2./3. Lesung zu beraten, sodass es am 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Der Zeitpunkt erster Ergebnisse bzgl. Arbeitsgruppe und die Festlegung von Grenzwerten wird sich zeitlich am Inkrafttreten des Gesetzes orientieren.
Zu den Experten gehören Prof. Dr. med. Backmund - Leiter des Praxiszentrums im Tal, Lehrpraxis an der LMU München -, Dr. med. Maurice Cabanis - Ärztlicher Direktor der Klinik für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten, Klinikum Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit -, Prof. Jan Ramaekers - Leitung des Instituts für Psychopharmakologie und Neuropsychologie, Universität Maastricht -, Dr. med Franjo Grothenhermen - Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM), Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines e. V. (I- ACM) -, Prof. Lorenz Bollinger - Emeritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen -, PD Dr. rer nat. Stefanie Iwersen-Bergmann - Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - und Thomas Seidel Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten (AG VPA) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport