(...) Wer auf dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR verhaftet und von sowjetischen Stellen interniert oder von einem Sowjetischen Militärtribunal verurteilt worden ist, kann nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Ansprüche auf Haftentschädigung geltend machen, auch wenn er einen Teil seines politischen Gewahrsams in sowjetischen Lagern außerhalb der damaligen sowjetischen Besatzungszone verbracht hat, aber anschließend in die DDR oder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt ist. Wesentlich ist, dass der Betroffene im Zusammenhang mit der Errichtung oder Aufrechterhaltung der kommunistischen Gewaltherrschaft im Beitrittsgebiet in Gewahrsam genommen wurde und eine Bescheinigung nach § 10 Abs. (...)
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(...) Staatliche Leistungen, die von der Gemeinschaft finanziert werden, sollen aber nur dann gezahlt werden, wenn eigener Verdienst nicht oder nur in zu geringem Umfang möglich ist. Deshalb werden dann eigene Verdienstmöglichkeiten angerechnet. Natürlich muss für alle Menschen - auch für die, die eine erwerbsminderungsrente bekommen oder Sozialhilfe beziehen - gesellschaftliche Teilhabe möglich sein. (...)
(...) Mit der Angleichung an das Rentenrecht wurde ebenso wie für Rentner eine Kürzung der Anrechnung von Hochschulausbildungen verbunden. Dabei hat sich die Große Koalition nach langen intensiven Verhandlungen drauf verständigt, eine den Renten „wirkungsgleiche“ Kürzung der Versorgungsbezüge von Bundesbeamten zu durch eine Novellierung des Beamtenversorgungsgesetzes unter „Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Alterssicherungssysteme“ beschließen (so der Wortlaut des Gesetzes). (...)
(...) Zu Ihren anderen Fragen: Dass die Senkung der Arbeitslosenzahlen einzig auf Manipulation zurückzuführen sei, ist reiner Populismus. (...)
(...) Die Einführung eines Sozialtickets halte ich nicht für sinnvoll, bereits das Beispiel Dortmunds belegt diese Annahme. So wird das Sozialticket dieses Jahr Kosten in Höhe von 4,9 Millionen Euro verursachen, die rot-grüne Berechnung war davon ausgegangen, dass der Haushalt überhaupt nicht belastet werden würde. Ferner sind Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen aufgrund von Mindereinnahmen durch das Sozialticket rechtlich nicht möglich, da den Verkehrsunternehmen die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs übertragen ist und nicht die teilweise Finanzierung der Hilfe zum Lebensunterhalt. (...)