Antwort 06.02.2025 von Thomas Gebhart CDU
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Ich verweise auf meine Antworten an Herrn Scholdei am 30.01 und an Herr Ziegmann am 31.01.