Antwort 10.07.2026 von Carl-Philipp Sassenrath CDU
Die Rentenreform muss soziale Aspekte wie Ausbildungsdauer, Kindererziehung, Krankheit oder Pflege ebenso berücksichtigen wie individuelle Lebensleistung.
Die Rentenreform muss soziale Aspekte wie Ausbildungsdauer, Kindererziehung, Krankheit oder Pflege ebenso berücksichtigen wie individuelle Lebensleistung.
Unser Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen gesund im Erwerbsleben bleiben und freiwillig länger arbeiten können.
Ich sehe eine Kopplung der Lebenserwartung an das Renteneintrittsalter nicht als Rentenkürzung.
Die Empfehlungen der Rentenkommission, sehen u.a. vor, das Renteneintrittsalter NACH Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 sehr moderat an den Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln, und zwar im Verhältnis 2:1. Das heißt, ein Jahr mehr Lebenserwartung soll acht Monate längeres Arbeiten ergeben.