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Carl-Philipp Sassenrath
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Frage von Lena K. •

Ihr Standpunkt zur geplanten Kopplung des Renteneintritts an 45 Beitragsjahre

Sehr geehrter Herr Sassenrath,

es droht eine der tiefgreifendsten Reformen unserer Altersvorsorge. Das Modell der Kopplung des Renteneintrittsalters an 45 Beitragsjahre wirft gravierende Fragen der sozialen Gerechtigkeit auf.

z.B. Die Benachteiligung von Bildungs- und Erwerbsbiografien: Wer bspw. aufgrund eines Studiums erst mit 26 Jahren ins Berufsleben einsteigt, müsste nach diesem Modell rechnerisch für eine abschlagsfreie Rente bis zum 71. Lebensjahr arbeiten.

Wollen wir in unserem Land wirklich Studienabschlüsse unattraktiv machen und verhindern?

Oder 2.: Die Benachteiligung von Frauen und Pflegenden: Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen erreichen die 45 Beitragsjahre kaum und drohen systematisch schlechter gestellt zu werden.

Wollen wir soziale Ungleichheit und den Geburtenrückgang verstärken?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe auf Sie und Ihre Stimme!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Lena K.,

die Alterssicherung gehört zu den größten politischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Der demografische Wandel ist keine Prognose mehr, sondern Realität: Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Tun wir nichts, würde nach geltender Rechtslage das Rentenniveau bis 2050 auf rund 46 Prozent sinken, während der Beitragssatz auf über 21 Prozent steigen würde. Höhere Beiträge und gleichzeitig niedrigere Renten wären die Folge. Genau deshalb dürfen wir die notwendige Reform nicht weiter aufschieben. 

Die Alterssicherungskommission hat hierfür einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt. Die Regierungskoalition ist sich hinsichtlich dessen wegweisenden Charakters einig und verfolgt das gemeinsame Ziel, die Rentenreform auf dieser Basis bis Ende 2026 zu verabschieden.

Auch ich halte den Reformvorschlag der Alterssicherungskommission für eine gute Grundlage der weiteren politischen Beratungen, weil er das Gesamtsystem in den Blick nimmt und nicht nur einzelne Stellschrauben verändert. Jetzt beginnt die parlamentarische Arbeit. Dabei wird jeder Vorschlag sorgfältig zu bewerten sein.

Hierbei sind für mich zwei Aspekte besonders zentral: Erstens muss die individuelle Lebensleistung berücksichtigt werden. Wer über Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss sich auf die Verlässlichkeit unseres Rentensystems verlassen können. Diese Verlässlichkeit muss jedoch auch für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien gelten, beispielsweise für Menschen, die wegen Kindererziehung, Pflege, Krankheit oder längerer Ausbildung gelten. 

Beitragsjahre allein sind zudem kein verlässlicher Maßstab für körperliche oder gesundheitliche Belastungen und alleinstehend sozial nicht zielgenau. Die Herausforderung besteht darin, beides zusammenzubringen: die langfristige Finanzierbarkeit unseres Rentensystems und die berechtigten Erwartungen derjenigen, die über viele Jahrzehnte Verantwortung übernommen und unser Land mit ihrer Arbeit getragen haben. An diesem Anspruch werde ich die weiteren Beratungen messen.

 Mit freundlichen Grüßen

Carl-Philipp Sassenrath

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