Sind sie für die Kopplung der Lebenserwartung an die Rente? Das ist de facto eine Rentenkürzung. Insbesondere für stark körperliche Jobs.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Empfehlungen der Rentenkommission, sehen u.a. vor, das Renteneintrittsalter NACH Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 sehr moderat an den Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln, und zwar im Verhältnis 2:1. Das heißt, ein Jahr mehr Lebenserwartung soll acht Monate längeres Arbeiten ergeben. Das heißt aber auch, dass man diesen Schritt nicht an eine prognostizierte, sondern eine tatsächliche Entwicklung koppelt, d.h. die Lebenserwartung muss auch wirklich steigen. Derzeit steigt die Lebenserwartung, nachdem sie über Jahrzehnte im vergangenen Jahrhundert massiv angestiegen war, nunmehr nur noch langsam. (Siehe unter anderem https://www.mpg.de/25234439/lebenserwartung-steigt-nicht-mehr-so-schnell). Aber selbst dann gäbe es hinsichtlich einer Verschiebung des Renteneintrittsalters keinen Automatismus. Vielmehr würde dann der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine neue Einschätzung abgeben und der Bundestag hierzu entscheiden.
Dies ist aber nur ein Baustein einer großen Reform, denn die Rentenkommission hat einen großen und komplizierten Bereich angepackt - mit dem erklärten Ziel, die Renten auch in Zukunft stabil aufzustellen. Dafür sorgt u.a. die vorgeschlagene Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente. Zudem werden erste Schritte im schwierigen, weil sehr komplizierten Bereich der allgemeinen Erwerbstätigenversicherung gegangen, d.h. zukünftige Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften werden in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Diejenigen, die lange in die Rentenkasse einbezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Altersgrenze arbeiten können, sollen auch weiter die Möglichkeit haben, nach einer Gesundheitsprüfung zwei Jahre früher ohne Abschläge bzw. drei weitere Jahre zuvor (also fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter) mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

