Es dürfte zumindest sicher auszuschließen sein, dass die Anwendung der Preisgleitklausel den Landeshaushalt stärker belastet als ihre Nichtanwendung.
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Ihre Sorgen, dass sich die Regelung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als „Fass ohne Boden“ erweist, kann ich beruhigen.
Die heutige Zustimmung meiner Fraktion zum 100 Milliarden Sondervermögen ist aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Mit dem Sondervermögen schließen wir bestehende Lücken bei der Ausrüstung der Bundeswehr zum Schutz unseres Landes und unserer Verbündeten außerhalb des Anwendungsbereichs der Schuldenbremse.
Ein schuldenfreies Geldsystem wäre sinnvoll.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Rückfrage vom 25.03.2022 ausgeführt hatte, binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit i.d.R. nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger