Um auf die Folgen des Ukrainekriegs zu reagieren, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Darunter auch die von der Ampel eingeführte Energiepauschale. Sie soll diejenigen einmalig mit 300 Euro entlasten, die für ihr Einkommen Fahrtkosten haben und deswegen von den hohen Energiepreisen stark betroffen sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen.

Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Speziell die Energiepreispauschale wurde allerdings (mit dem 2. Entlastungspaket) gezielt allen aktiven Beschäftigten im September 2022 ausgezahlt, um deren hohen Mobilitätsaufwendungen für den Weg zur Arbeit und zurück abzufedern.

Bezieher von Übergangsgeld erhalten leider nach wie vor nicht die Energiepreispauschale, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.