Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Gerd D. • 01.01.2023
Antwort von Jana Schimke CDU • 23.01.2023 Um auf die Folgen des Ukrainekriegs zu reagieren, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Darunter auch die von der Ampel eingeführte Energiepauschale. Sie soll diejenigen einmalig mit 300 Euro entlasten, die für ihr Einkommen Fahrtkosten haben und deswegen von den hohen Energiepreisen stark betroffen sind.
Frage von Guido M. • 28.12.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 13.07.2023 Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen.
Frage von Beate W. • 28.12.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 18.01.2023 Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
Frage von Sabine O. • 28.12.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 29.12.2022 die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Frage von Matthias K. • 28.12.2022
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 12.01.2023 Speziell die Energiepreispauschale wurde allerdings (mit dem 2. Entlastungspaket) gezielt allen aktiven Beschäftigten im September 2022 ausgezahlt, um deren hohen Mobilitätsaufwendungen für den Weg zur Arbeit und zurück abzufedern.
Frage von Heiko S. • 28.12.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 04.01.2023 Bezieher von Übergangsgeld erhalten leider nach wie vor nicht die Energiepreispauschale, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.