
Bitte um Verständnis, dass ich auf dieser Plattform nur Fragen aus meinem Zuständigkeitsbereich detailliert beantworten kann (Euro, Haushalt). - siehe volle Antwort
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Die Sonderregelung sieht für den Dienst an der Waffe vor, dass vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben soll, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird.
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.