
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung.
eben mir haben noch zwei weitere Abgeordnete meiner Gruppe sich bei der Abstimmung enthalten. Meine Enthaltung ist durch persönliche Bedenken und Zweifel begründet, welche auch durch die parlamentarische Debatte sowie weitere Gespräche und Lektüren in deren Umfeld nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten.
Dennoch habe ich mich nach sorgfältiger Abwägung der Stimme enthalten, und zwar im Wesentlichen aus vier Gründen:
Das Kernanliegen des SBGG unterstütze ich. Regelungen, die z.B. den Kriegsfall oder das Kindeswohl betreffen, finde ich schwierig, deshalb Enthaltung.
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf das im April von Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz bezieht.