Tatsächlich gibt es auch Haushalte, die Nachtstrom beziehen ohne dass dieser gesondert erfasst wird. Vielmehr kommen hier Hoch- und Tiefpreisfenster zur Anwendung, sodass grundsätzlich jedweder nachts verbrauchte Strom, also auch der für den Betrieb von Waschmaschine, Fernseher & Co, über den Nachtstromtarif abgerechnet wird.
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Deshalb ist das Ausstatten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ladesäulenbetreiber die Strompreisbremse nicht, wie angedacht, an ihre Kund*innen weiterreichen. Als Bündnisgrüne haben wir mehrfach auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen, allerdings divergieren hier die Positionen der Koalitionspartner. Auf unser Drängen hat immerhin die EnBW angekündigt, die Strompreisbremse an die Kund*innen weiterzureichen, allerdings erst Ende 2023.
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Durch diese Vorgehensweise werden auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen entlastet.