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Die Entscheidung über die Aufnahme weiterer Sprachen liegt auf Landesebene, in Zusammenarbeit mit den vor Ort beauftragten Prüfungsorganisationen TÜV und Dekra.
Vor diesem Hintergrund sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, dass MPU-System grundsätzlich zu hinterfragen.
Dies gilt insbesondere deshalb, da Fahrlässigkeit oder das Fahren im Untauglichen Zustand nicht lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung darstellen, sondern auch eine zu vertretende Fremdgefährdung.
Auch ich finde die Anforderungen der MPU viel zu teuer und viel zu kompliziert. Eigentlich müsste es so sein, dass ein ausgesprochener Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot für eine bestimmte Zeit gelten sollte und danach sollte die Rückgabe erfolgen.