
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat
Es ist gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokratinnen und Demokraten, die AfD vor allem inhaltlich zu stellen, ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen sowie extremistischem Hass und Hetze entschieden entgegenzutreten.
Gleichzeitig müssen selbstverständlich alle Verfassungsorgane ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen und aus den Erkenntnissen Konsequenzen ziehen.