
 Antwort 16.06.2025 von Thorsten Frei   CDU
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen

Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen



Die Rentenbeiträge wurden nicht gesenkt, im Gegenteil: Sie werden aufgrund der demografischen Entwicklung steigen.


Erstens kommt man nach unseren Plänen in den Genuss der Vorteile der Aktivrente erst nach Überschreiten der Regelrentengrenze von 67 Jahren. Ein früherer Übergang in die Rente würde also keinen Vorteil bringen.