Über das Verbot einer Partei entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
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Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, sich auf allen Ebenen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht einzusetzen. Wir handeln aus unserer Geschichte heraus als älteste demokratische Partei Deutschlands, im Kampf gegen den Faschismus und an der Seite derer, die heute besonders von rechtsextremer Gewalt bedroht sind.
Ein Parteiverbot ist in Deutschland bewusst an sehr hohe rechtliche Hürden geknüpft – und das ist auch richtig so. Diese Prüfung darf aber kein Tabu sein und nicht aus politischer Bequemlichkeit unterlassen werden.
Die Mitteilung ist zunächst einmal eine Wertung seitens der SPD-Fraktion. Erwartungsgemäß und nach der allgemeinen Erfahrung der letzten Jahre, steht die SPD uns politisch nicht sonderlich nahe.
Die AfD ist keine normale Partei, sie bedroht unsere Demokratie und unser Zusammenleben.