Antwort 03.01.2022 von Lennard Oehl SPD
ich halte die Entscheidung den Fraktionszwang zugunsten einer Gewissensentscheidung aufzuheben für richtig. So wird uns Abgeordneten ermöglicht auf Basis des eigenen moralischen Kompasses zu entscheiden.
ich halte die Entscheidung den Fraktionszwang zugunsten einer Gewissensentscheidung aufzuheben für richtig. So wird uns Abgeordneten ermöglicht auf Basis des eigenen moralischen Kompasses zu entscheiden.
Ihre Fragen beziehen sich vor allem auf reine Fakten, die nicht der politischen, sondern lediglich der wissenschaftlichen Meinungsbildung unterliegen.
Eine durchgemachte Infektion und der Nachweis einer hohen Anzahl von Antikörpern schließt nach derzeitigem Kenntnisstand eine COVID-19-Impfung nicht aus