Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
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Antwort 06.01.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 02.01.2025 von Hakan Demir SPD
Sollte im Rahmen der Anspruchseinbürgerung Ihre Lebensunterhaltssicherung nicht ausreichen, gibt es für Sie als Student die zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Antwort 02.01.2025 von Hakan Demir SPD
Dann sollte Ihrer Einbürgerung nichts entgegenstehen.
Antwort 23.12.2024 von Hakan Demir SPD
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.
Antwort 27.01.2025 von Marco Buschmann FDP
Insgesamt stehen wir als Freie Demokraten für eine neue Realpolitik in der Migration, die Zuwanderung steuert und ordnet sowie zugleich Perspektiven für Integration eröffnet.