
Die Frage ist doppelt gestellt und ich habe sie bereits beantwortet
Die Frage ist doppelt gestellt und ich habe sie bereits beantwortet
Davon sind alle Bundesländer betroffen. Grund hierfür ist die hohe Anzahl der Anträge.
Wir Grüne stehen zu dem neuen Einbürgerungsgesetz und setzen uns deshalb ein für mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich.
Für alle im Text genannten Gruppen gilt aber, dass sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken.
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.