zur Bepreisung von agrarrelevanten Treibhausemissionen gibt es verschiedene Ansätze, die jeweils Vor- und Nachteile aufweisen. Dabei können exemplarisch sowohl eine konkrete Besteuerung produktionsbedingter THG-Emissionen, wie z. B. eine spezifische Abgabe auf den Düngemittelverbrauch, als auch eine grundsätzliche Verbrauchssteuer für tierische Produkte einen signifikanten Beitrag zur gezielten Reduzierung spezifischer Emissionen leisten.
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Antwort 04.08.2022 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.07.2022 von Tina Rudolph SPD
Wir werden uns an das beschlossene Gesetz halten und, wie bereits erwähnt, versuchen das 1,5-Grad Ziel noch vor 2032, im Jahr 2030, zu erreichen.
Antwort 26.11.2021 von Max Mordhorst FDP
wie sowohl im Wahlprogramm als auch jetzt im Koalitionsvertrag festgehalten, wollen wir uns an die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens und damit das 1,5-Grad-Ziel halten.