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(...) Durch § 51 Absatz 3 wird es möglich, dass die Erwähnung einer Organisation in Verfassungsschutzberichten bereits ausreicht, den Status der Gemeinnützigkeit zu versagen. Das Problem ist offensichtlich: Die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist eine bloße Meinung von irgendwelchen Beamten, oftmals auf wissenschaftlich höchst zweifelhaften Bewertungsgrundlagen, die Rechtswirkung entfaltet. So ist es inakzeptabel, dass Antifaschismus bereits Ausdruck verfassungsfeindlicher Bestrebungen sein soll. (...)

(...) Für mich ist selbstverständlich klar, dass politische Bildungsarbeit ein gemeinnütziger Zweck ist und dieser Förderzweck Teil der überarbeiteten Richtlinien sein muss (...)

(...) Den Preis der Untätigkeit der Bundesregierung muss weiter die Zivilgesellschaft zahlen. Wir Grünen wollen hingegen eindeutig regeln, dass grundsätzlich auch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen darf. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens, sondern auch die Förderung ihrer tragenden Grundsätze wie Demokratie, zivilgesellschaftliche Teilhabe, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit sowie eine faire und gerechte Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens sollten klar gemeinnützig sein. (...)

(...) Um beim Thema Gemeinnützigkeit mehr Klarheit zu bekommen, bereitet Bundesfinanzminister Scholz derzeit auch einen Gesetzesentwurf vor. Neben einer Stärkung des Ehrenamtes und Bürokratieentlastungen soll hierbei auch die Abgabenordnung, in der die Gemeinnützigkeit geregelt ist, präzisiert werden. (...)

(...) Viele Unternehmen können Kampagnen und Lobbyarbeit als Betriebsausgabe absetzen, während es für die Gemeinnützigkeit vorgeschriebene Kriterien gibt. Nur wenn diese erfüllt sind, wird die Gemeinnützigkeit anerkannt und können Spendenbescheinigungen erstellt werden. Der Bundesfinanzhof hat nun bedauerlicherweise im Januar 2019 im Hinblick auf den attac-Trägerverein eine Gemeinnützigkeit für ein allgemeinpolitisches Mandat verneint, eine allgemeinpolitische Tätigkeit ist nach seiner Ansicht mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar. (...)