
 Antwort 13.09.2022 von Philip Siebold   FREIE WÄHLER
Ja, weil so Patienten geschützt werden konnten und eine Schutzimpfung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Ja, weil so Patienten geschützt werden konnten und eine Schutzimpfung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Aktuelle Informationen zur Wirksamkeit der Covid-Impfstoffe können Sie beim Robert-Koch-Institut einsehen.

Nach wie vor fehlt es an einer kohärenten Kommunikations-, Impf- und Teststrategie

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde gilt bis zum 31. Dezember 2022. Sie wurde nicht verlängert und läuft daher mit Beginn des neuen Jahres aus.

im Rahmen des parlamentarischen Prozesses wird die Einschätzung der Notwendigkeit von Regelungen wie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am aktuellen Infektionsgeschehen fortwährend geprüft

Mit den Ausnahmen von der Maskenpflicht entsprechen wir dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.