
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).
Katrin Göring-Eckardt ist weiterhin dafür, Online-Schulen für Kinder zu öffnen, die sie brauchen. Auch Kinder mit schweren Fällen von Autismus können dazu gehören, um ihnen bessere Bildungsteilhabe zu ermöglichen.
Grundsätzlich aber ist für mich weiterhin klar, dass wir bei der möglichen Öffnung von Online-Schulen von Ausnahmen sprechen, die klar geregelt sein müssen. Die Regel bleibt immer die Präsenzpflicht in der Schule vor Ort.
Individuell – gerade für Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen können (das können ggf. auch autistische Kinder sein) – gibt es heute schon die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung mit Unterstützung eines sogenannten Avatars.
Von Jugendlichen gleich welcher Herkunft wird mir dabei einvernehmlich widergespiegelt, dass Integration wichtig ist und sich alle in Deutschland an die Spielregeln des gesellschaftlichen Miteinanders zu halten haben.