Frage von Kay S. • 13.10.2021

Antwort von Annette Widmann-Mauz CDU • 17.10.2021
Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung sollte auch weiterhin grundsätzlich unter Strafe stehen.
Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung sollte auch weiterhin grundsätzlich unter Strafe stehen.
Ich persönlich unterstütze diesen Vorschlag, weil für mich private Suizidvereine problematisch sind, die manchmal auch Geld für ihre Dienstleistungen verlangen.
Es gibt den klaren Handlungsauftrag, ein liberales Sterbehilfegesetz zu schaffen, das den Betroffenen und Ärzten endlich Rechtssicherheit verschafft.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz i.V.m. §§218 und 219 StGB stellt einen in intensiver Debatte errungenen gesellschaftlichen Kompromiss dar und bietet eine rechtssichere Lösung