Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Höflich verweise ich Sie auf meine Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24.04.2024.
Höflich verweise ich Sie auf meine Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24.04.2024.
Eine Verkleinerung des Bundestags mittels einer Wahlrechtsreform begrüße ich ausdrücklich
Über ein neues Wahlrecht sollte mit Zustimmung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag entschieden werden.
da es sich bei Ihrer Anfrage um eine Bundesgesetzgebung handelt, möchte ich Sie bitten, dass Sie sich dazu direkt an die Bundestagsabgeordneten in Ihrer Region wenden.
Ich selber war vergangenen Dienstag in Karlsruhe bei der Klage vor Ort, da auch Die Linke gegen das neue Wahlgesetz klagt.
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.