Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
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In einem Parteiordnungsverfahren stellt ein Schiedsgericht fest, ob ein Parteimitglied gegen bestehende Beschlüsse oder Grundsätze und damit die Ordnung der Partei verstoßen und sich folglich parteischädigend verhalten hat.
ich wünsche mir, dass wir bald zu einer Normalität zurückkehren können, in der Einschränkungen nicht mehr nötig sind.
Waffenlieferungen sind in dieser Lage durch das von der UN-Charta abgedeckte Recht auf Selbstverteidigung legitimiert
Bisher wurde in Niedersachsen auf Landesebene kein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht. In der jetzigen Koalition ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich hinsichtlich diesen Vorhaben noch etwas tun wird.
auf die Berichterstattung der von Ihnen genannten Medien habe ich keinen Einfluss. Dennoch hoffe ich, dass meine aufrichtig gemeinte Entschuldigung bei allen betroffenen Menschen ankommt.