
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Wir drehen das Regel- / Ausnahmeverhältnis um. Der Rest bleibt im Grunde unverändert.
Derzeit handelt es sich bei beiden Vorhaben lediglich um Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Detaillierte Regelungen, die in ein Gesetz münden, liegen noch nicht vor, so dass diese Beratungen grundsätzlich noch abzuwarten sind.
Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Kinderkrankengeld braucht ebenfalls klare Regeln. Telefonische Bescheinigung darf kein Ersatz für ärztliche Prüfung werden.