Gilt für das Kinderkrankengeld auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
bisher hatte ich die Möglichkeit, die ich glücklicherweise nur sehr selten nutzen musste, bei Krankheit eines meiner Kinder nicht die Kinderarztpraxis aufsuchen zu müssen, wenn die Krankheit die Länge von drei Tagen nicht überschritt. Das begrüßte ich sehr, da ich beispielsweise ungerne ein Kind mit 41 Grad Fieber und Influenza in eine Arztpraxis "schleppe".
Mit freundlichen Grüßen
J. P.

