Antwort 22.10.2021 von Delara Burkhardt SPD
Bitten wenden Sie sich an Abgeordnete aus dem Raum München, die können Ihnen mit Ihrer Frage sicher sehr kompetent weiterhelfen.
Bitten wenden Sie sich an Abgeordnete aus dem Raum München, die können Ihnen mit Ihrer Frage sicher sehr kompetent weiterhelfen.
Vor allem müssen zwei Fehlentwicklungen der letzten 20 Jahre korrigiert werden.
Die Kompetenzen des/der Datenschutzbeaufttragten sind zu stärken und die Datenschutzbehörden müssen personell gestärkt werden (...).
Dadurch wollen wir den Datenschutz auf Bundesebene stärken und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die europarechtlichen Vorgaben anpassen.
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.