Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Unser Land ist bunt und vielfältig. Dennoch erleben tagtäglich Menschen in Deutschland und auch bei uns in Duisburg Ausgrenzung und Diskriminierung. Dem müssen wir uns als offene und freie Gesellschaft entgegen stellen.
Ich bin weder Frau Heinrich noch Herr Palmer.
Wer das Grundgesetz achtet und sich in unsere Gesellschaft integriert, ist herzlich willkommen. Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung passen nicht zu uns Freien Demokraten.
