
 Antwort 22.11.2022 von Andrew Ullmann   FDP
Nein

Nein
Generell gilt: Die Impfquote unter Pflegekräften war und ist insgesamt hoch.
Danke für Ihre Frage. Nach aktuellem Stand des Gesetzes ist die Einrichtungsbezogene Impfpflicht befristet bis zum 31.12.2022 und damit am 1.1. nicht mehr in Kraft

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bis zum 31. Dezember 2022.

In seiner Intention halte ich dass neue Infektionsschutzgesetz für richtig, da es verhältnismäßig wenig in das Leben der Menschen eingreift und nur im Ernstfall Spielraum für "härtere" Maßnahmen lässt.
Das Gesetz ist bis 31.12. befristet