Frage von Ursula S. • 26.10.2022
Antwort von Claudia Moll SPD • 17.11.2022
Generell gilt: Die Impfquote unter Pflegekräften war und ist insgesamt hoch.
Generell gilt: Die Impfquote unter Pflegekräften war und ist insgesamt hoch.
Danke für Ihre Frage. Nach aktuellem Stand des Gesetzes ist die Einrichtungsbezogene Impfpflicht befristet bis zum 31.12.2022 und damit am 1.1. nicht mehr in Kraft
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bis zum 31. Dezember 2022.
In seiner Intention halte ich dass neue Infektionsschutzgesetz für richtig, da es verhältnismäßig wenig in das Leben der Menschen eingreift und nur im Ernstfall Spielraum für "härtere" Maßnahmen lässt.
Das Gesetz ist bis 31.12. befristet
Ja, weil so Patienten geschützt werden konnten und eine Schutzimpfung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.