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Das Dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz ändert daran nur insoweit etwas, als ab sofort strengere Voraussetzungen insbesondere für alle Landesregierungen gelten, bevor sie Grundrechtseinschränkungen vornehmen dürfen. Die Rolle des Parlaments wird dabei gestärkt.
(...) In der schweren Gesundheitskrise, die unser Land aktuell durchlebt, ist es wichtiger denn je, Falschmeldungen und Missverständnissen entschlossen entgegenzutreten. (...)
(...) das entbehrt jeglicher Grundlage, die Nazi-Barbarei ist nicht mit der heutigen Zeit vergleichbar (...)
(...) dass die beschlossenen Maßnahmen keine Abschaffung von Grundrechten oder der parlamentarischen Demokratie bedeuten (...)