Antwort 15.08.2023 von Frank Henning SPD
Ob und wie hoch der Inflationsausgleich für pensionierte Landesbeamte ausfällt, hängt maßgeblich von den Tarifverhandlungen im Herbst ab.
Ob und wie hoch der Inflationsausgleich für pensionierte Landesbeamte ausfällt, hängt maßgeblich von den Tarifverhandlungen im Herbst ab.
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden, dies ist für Herbst 2023 geplant.

Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.
Hintergrund der Übertragung des Inflationsausgleiches auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip.