Ein dauerhaftes Fortbestehen der Staatsleistungen in Höhen von (derzeit) ca. 600 Millionen Euro ist nicht nur nicht mehr vermittelbar, sondern widerspricht auch dem Anliegen des Grundgesetzes
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der seit über 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen eingelöst wird
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der seit über 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen eingelöst wird
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Der Dritte Weg hat Vor- und Nachteile, die auch mit Blick auf das grundgesetzliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen genau zu evaluieren sind.
Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir dafür sorgen, dass grundsätzlich das allgemeine Arbeitsrecht gilt und nur bei einer gerechtfertigten beruflichen Anforderung im Bereich der Verkündigung Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht möglich sind.