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  Die Einstufung von Risikogebieten erfolgt im Regelfall wöchentlich gemeinsam durch das Gesundheitsministerium, das Innenministerium und das Auswärtige Amt. Wegen unklarer Datenlage über die Feiertage fand zwischen Weihnachten und Neujahr keine Neubewertung statt.
(...) dass Rückkehrer aus diesen Ländern keine Gefahr für andere sind.
(...) Konkret haben wir mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz einen klaren und rechtsicheren Rahmen geschaffen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. (...)
(...) Der Teillockdown hatte keine Wirkung und muss sofort beendet werden (...)
(...) Wichtig ist, dass wir die Wirtschaft weiter unterstützen, dies aber künftig stärker an den Fixkosten ausrichten (...)