Antwort 26.01.2026 von Christoph Ploß CDU
Ihre Suggestivfrage weise ich mit großer Empörung zurück
Ihre Suggestivfrage weise ich mit großer Empörung zurück

Allerdings fällt auch eine solche Forderung zunächst unter die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. In einer pluralistischen Demokratie müssen auch Positionen, die viele für falsch oder problematisch halten, grundsätzlich geäußert werden dürfen.
AfD Verbot nicht in der Zuständigkeit einzelner Personen bzw. Abgeordneter und Anfragen an die Regierung zur Reisefinanzierung anderer Parteien nicht zulässig.
Mit großer Sorge sehe ich, dass es eine Einflussnahme von außen auf politische Prozesse und Wahlen in Deutschland und Europa gibt.
Sie sind allerdings nicht dazu geeignet, dass Verhalten von Oppositionsparteien im Ausland zu kontrollieren.