Antwort 06.01.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Der ausgearbeitete Gesetzentwurf des BMI wird zu einer amtsangemessenen Besoldung beitragen.
Der ausgearbeitete Gesetzentwurf des BMI wird zu einer amtsangemessenen Besoldung beitragen.
Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung in Ausarbeitung; Prüfung verfassungs- u. dienstrechtlicher Aspekte steht aus
Ich bitte um Verständnis, dass ich solche Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten kann.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.